Honorar
Das Honorar wird bei Mandatsaufnahme verhandelt und in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Es berechnet sich - in Übereinstimmung mit den standes- und berufsrechtlichen Vorgaben - in der Regel auf der Basis von Zeitaufwand und/oder Streitwert.
Der Stundenansatz (Berechnung nach Zeitaufwand) beträgt üblicherweise zwischen CHF 250.00 - CHF 400.00, kann in Einzelfällen aber je nach den Anforderungen des Mandats mehr oder weniger betragen.
Anders als andere Kanzleien verlangen wir keine Pauschale für Kleinspesen. Das Honorar versteht sich aber zuzüglich ausgewiesener Spesen und 7.6% MWSt.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie zunächst, ob die Versicherung das fragliche Rechtsgebiet abdeckt und ob Sie selber einen Anwalt mandatieren dürfen (freie Anwaltswahl), denn manche Versicherungen behalten sich die Bearbeitung ihrer Versicherungsfälle durch ihre eigenen Unternehmensjuristen vor. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Rechtsschutzversicherung rechtzeitig um eine Kostengutsprache zu bitten, damit später unangenehme Überraschungen vermieden werden. Gegenüber Ihrem Rechtsanwalt bleiben grundsätzlich Sie Honorarschuldner, auch wenn Sie die Honorarkosten auf die Rechtsschutzversicherung abwälzen können.

